AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Videomann
Fabian Frischknecht c/o Hardstudios AG
Hard 11
8408 Winterthur
Schweiz

vermietung@videomann.ch

IBAN CH31 8080 8005 2864 1496 2

Allgemeine Mietbedingungen

1. Equipment-Buchungen sind verbindlich. Nach Erhalt der Bestätigung durch den Videomann ist ein Vertrag zustande gekommen. Der Videomann behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Terminkollisionen Buchungen zu stornieren. Sämtliche Preise sind ohne Gewähr. Bei vom System falsch berechneten Preisen (was in seltenen Fällen vorkommen kann) kann der Videomann die Buchung ebenfalls stornieren, wenn der Mieter die Preiskorrektur anficht bzw. nicht akzeptiert. Ein falsch berechneter Preis, der auf der Bestellbestätigung erscheint, hat keinen rechtlich bindenden Charakter.
2. Es gelten folgende Stornierungsgebühren: Stornierung bis spätestens 96 Stunden vor dem rechnerischen Mietbeginn: keine Kosten. Stornierung bis spätestens 72 Stunden vor rechnerischem Mietbeginn: 25% der Mietkosten*. Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem rechnerischen Mietbeginn: 50% der Mietkosten*. Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor rechnerischem Mietbeginn: 75% der Mietkosten*. Bei Stornierung nach rechnerischem Mietbeginn oder wenn gebuchtes Equipment ohne Stornierung nicht abgeholt wird, wird der volle Mietbetrag* geschuldet. Als rechnerischer Mietbeginn gilt 0:01h (Mitternacht) am Datum des ersten Miettages (Eingabefeld „Erster Drehtag“). (*Als Basis für diese Stornierungsgebühren gelten nur die Mietkosten für die ersten drei Tage der Mietdauer.)
3. Allfällige Mietverlängerungen müssen mit dem Videomann abgesprochen werden. Wird das Equipment nicht zum vereinbarten Zeitpunkt retourniert, werden zusätzliche Tage als Miettage berechnet.
4. Die Mietgeräte mit allen ihren Bestandteilen bleiben zu jedem Zeitpunkt der Miete Eigentum der Firma Der Videomann. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt der Ausgabe bis zum Zeitpunkt der Rücknahme in Winterthur und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden oder Verluste (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung, Stürze, Fallenlassen oder andere äussere Einflüsse, Drittpersonen, Diebstahl etc.). Das Equipment ist nicht versichert durch die Firma Der Videomann. Ob bei Schäden die Haftpflichtversicherung des Mieters für allfällige Kosten aufkommt, ist vom Mieter mit Vorteil im Vornherein abzuklären.
5. Der Videomann prüft vor der Ausgabe das Equipment auf Vollständigkeit. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den vollständigen Erhalt des Equipments gemäss separater Checkliste.
6. Der Videomann nimmt nach der Rücknahme des Equipments eine Rücknahmekontrolle vor. Diese wird nur auf expliziten Wunsch des Mieters in dessen Gegenwart vorgenommen. Ansonsten anerkennt der Mieter die Rücknahmekontrolle durch die Firma Der Videomann.
7. Das Equipment ist in demselben Zustand zu retournieren, in dem es übernommen wurde. Dies betrifft insbesondere die Vollständigkeit, Verpackung, Ordnung, Funktionstüchtigkeit und Sauberkeit des Materials. Bei übermässiger Verschmutzung kann die Firma Der Videomann den Reinigungsaufwand in Rechnung stellen. Andere übermässige, durch den Mieter verursachte Aufwände können ebenso in Rechnung gestellt werden. Das Aufladen von Akkus ist keine Pflicht des Mieters und wird durch die Firma Der Videomann ausgeführt.
8. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.
9. Beschädigungen und verlorene Teile sind dem Videomann bei Rückgabe unaufgefordert zu melden. Bei grösseren Schäden oder Verlust von Geräten ist unverzüglich Meldung an die Firma Der Videomann zu erstatten. Ebenso sind Funktionsstörungen oder andere Mängel bei Rückgabe oder spätestens am Folgetag zu melden.
10. Der Videomann weist jede Art von Haftung zurück im Zusammenhang mit Schäden und Störungen, welche durch die Geräte verursacht wurden.
11. Der Mieter ist gehalten, die dem Wert der Geräte entsprechende Sorgfalt walten zu lasen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
12. Gerichtstand ist Winterthur.

Winterthur, 19. April 2024

Haftungsausschluss

Die Firma Der Videomann übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Haftungsansprüche gegen die Firma Der Videomann wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.

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Urheberrechte

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